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Kritische Infrastrukturen

KRITIS Kritische Infrastrukturen schützen

Betreiber kritischer Anlagen unterliegen den verschärften Pflichten aus dem BSIG 2025 und – seit März 2026 – dem KRITIS-Dachgesetz. Wir bringen Sie registriert, prüfungssicher und resilient: IT-Sicherheit und physischer Schutz aus einer Hand.

10

KRITIS-Sektoren

~1.300

Betreiber kritischer Anlagen

3 Jahre

Nachweis-Turnus (§ 39 BSIG)

24/72 h

Meldefristen (§ 32 BSIG)

Die Grundlagen

Was sind kritische Infrastrukturen?

KRITIS sind Anlagen und Systeme, deren Ausfall zu erheblichen Versorgungsengpässen oder Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit führen würde. In Deutschland definiert die BSI-Kritisverordnung sektorspezifisch, welche Anlagen als kritisch gelten – ihre Betreiber unterliegen besonderen Pflichten gegenüber BSI und BBK.

Versorgungskritisch

Anlagen aus zehn Sektoren, deren Ausfall die Versorgung der Allgemeinheit gefährdet – von Strom und Wasser bis Gesundheit und Verkehr.

Zwei Regelungsebenen

IT-Sicherheit nach dem BSIG 2025 (NIS-2-Umsetzung) und – seit März 2026 – physische Resilienz nach dem KRITIS-Dachgesetz (CER-Umsetzung).

Verschärfte Pflichten

Betreiber kritischer Anlagen sind zugleich besonders wichtige Einrichtungen – mit Zusatzpflichten wie Angriffserkennung und 3-Jahres-Nachweis.

BSI & BBK

Aufsicht durch das BSI (IT-Sicherheit) und das BBK (physischer Schutz). Registrierung künftig über eine gemeinsame Plattform.

Geltungsbereich

Die zehn KRITIS-Sektoren

Die BSI-Kritisverordnung benennt zehn Sektoren. Ob Ihre Anlage als kritisch gilt, entscheidet sich über sektorspezifische Schwellenwerte – Richtwert ist die Versorgung von rund 500.000 Personen.

Energie

Strom, Gas, Kraftstoff und Fernwärme

Wasser

Trinkwasserversorgung und Abwasser

Ernährung

Lebensmittelversorgung und -logistik

IT & Telekommunikation

Sprach-/Datenübertragung, IT-Hosting

Gesundheit

Stationäre Versorgung, Arzneimittel, Labore

Finanzwesen

Bargeld, Zahlungsverkehr, Wertpapierhandel

Sozialversicherung

Leistungen der Sozialversicherung

Transport & Verkehr

Luft, Schiene, Wasser, Straße, ÖPNV, Logistik

Weltraum

Bodeninfrastruktur – Schwellenwerte noch offen

Siedlungsabfallentsorgung

Entsorgung von Siedlungsabfällen

Im NIS-2-Kontext kommen weitere Sektoren wie Digitale Infrastruktur und Öffentliche Verwaltung hinzu – insgesamt 18 NIS-2-Sektoren nach BSIG 2025.

Das müssen Betreiber leisten

Kernpflichten nach BSIG 2025

Betreiber kritischer Anlagen tragen über die allgemeinen NIS-2-Pflichten hinaus zusätzliche, verschärfte Anforderungen. Die wichtigsten im Überblick – mit den maßgeblichen Paragraphen.

§ 33 BSIG

Registrierung & Kontaktstelle

Registrierung beim BSI und Benennung einer jederzeit erreichbaren Kontaktstelle.

§ 30 BSIG

Risikomanagement

Technische und organisatorische Maßnahmen auf erhöhtem Schutzniveau – inkl. BCM, Lieferkette und Kryptographie.

§ 31 BSIG

Systeme zur Angriffserkennung

Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung (SzA) für maßgebliche IT-Systeme, gemäß BSI-Orientierungshilfe.

§ 39 BSIG

Nachweise alle 3 Jahre

Nachweis der Umsetzung gegenüber dem BSI alle drei Jahre – per Audit, Prüfung oder Zertifizierung.

§ 32 BSIG

Meldepflichten

Erhebliche Vorfälle gestuft melden: Erstmeldung in 24 h, Bewertung in 72 h, Abschlussmeldung binnen eines Monats.

KRITIS-Dachgesetz

Physische Resilienz

Seit März 2026: Resilienzmaßnahmen gegen physische Bedrohungen unter Aufsicht des BBK (CER-Umsetzung).

KRITIS, NIS 2 und das Dachgesetz

Wie die Regelungsebenen zusammenspielen

BSIG 2025 · IT-Sicherheit

  • Setzt die EU-NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht um
  • In Kraft seit 6. Dezember 2025
  • Betreiber kritischer Anlagen = besonders wichtige Einrichtungen
  • Zusatzpflichten: Angriffserkennung (§ 31) und 3-Jahres-Nachweis (§ 39)
  • Aufsicht: BSI · Bußgelder bis 10 Mio. € oder 2 % Umsatz

KRITIS-Dachgesetz · Physisch

Seit 2026
  • Setzt die EU-CER-Richtlinie in deutsches Recht um
  • In Kraft seit März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 66)
  • Schutz vor physischen Bedrohungen: Sabotage, Naturereignisse, Insider
  • Resilienz, Risikoanalyse und Personalzuverlässigkeit
  • Aufsicht: BBK gemeinsam mit BSI und Ländern

Beide Ebenen treffen dieselben Betreiber kritischer Anlagen – IT-Sicherheit und physischer Schutz gehören damit in ein gemeinsames Resilienz-Konzept.

Unsere Leistungen

Rundum-Betreuung für KRITIS-Betreiber

Von der Betroffenheitsanalyse bis zum laufenden Nachweis – wir begleiten Sie durch alle Pflichten.

Betroffenheitsanalyse

Prüfung, ob Sie die Schwellenwerte der BSI-Kritisverordnung erreichen.

  • Sektor- und Anlagenidentifikation
  • Schwellenwertberechnung
  • Einstufung der NIS-2-Kategorie

Gap-Analyse BSIG 2025

Soll-Ist-Vergleich gegen die Anforderungen aus § 30 und § 31 BSIG.

  • Mapping vorhandener Maßnahmen
  • Lücken- und Risikobewertung
  • Priorisierter Maßnahmenplan

Angriffserkennung (SzA)

Umsetzung der SzA-Pflicht nach § 31 BSIG und BSI-Orientierungshilfe.

  • Anforderungsaufnahme nach OH SzA
  • SIEM-/IDS-/OT-Monitoring-Auswahl
  • Nachweisvorbereitung

B3S & Nachweise

Branchenstandards anwenden und das 3-Jahres-Nachweisverfahren bestehen.

  • Einschlägigen B3S identifizieren
  • Umsetzung & interne Audits
  • Nachweisverfahren § 39 BSIG

Melde- & Krisenmanagement

Incident-Response-Prozess gemäß den Meldefristen des § 32 BSIG.

  • Meldeprozess 24h/72h/1 Monat
  • Anbindung an das BSI-Meldeportal
  • Krisenübungen & Kommunikation

KRITIS-Dachgesetz-Compliance

Umsetzung der physischen Resilienzpflichten unter BBK-Aufsicht.

  • Registrierung auf der BBK/BSI-Plattform
  • Physische Risikoanalyse
  • BCM & Personalzuverlässigkeit

Warum DLAU für KRITIS?

Regulatorische Tiefe

BSIG 2025, BSI-Kritisverordnung und KRITIS-Dachgesetz aus einer Hand

IT & physisch

Wir denken Cyber- und physische Resilienz gemeinsam

Prüfungssicher

Erfahrung mit BSI-Nachweisverfahren und Audits

Branchenkenntnis

Projekte in Gesundheit, Energie, Versorgung und Verwaltung

KRITIS-Pflichten gemeinsam erfüllen?

Wir prüfen Ihre Betroffenheit, schließen Lücken und begleiten Sie durch Registrierung, Nachweis und Meldewesen – bis Sie prüfungssicher sind.

Weiterführend: IT-Sicherheitsstandards · NIS 2 · IT-Grundschutz